AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verwendung gegenüber Verbrauchern

§ 1 Geltung

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir, MoloTEC Modellbau, Markus Lützenburger, Am Steinacker 1a, 82216 Malching, Deutschland  mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Käufer“ genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen.

 (2) Bei Angebotsanfragen, die z.B. telefonisch oder per Email übermittelt werden, erhält der Kunde alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes per Email übersandt, welche der Kunde ausdrucken oder elektronisch sichern kann.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) In Prospekten, Anzeigen, Internetauftritten und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.

 (3) Anfragen des Kunden zum Kauf von Ware oder zur individuellen Angebotserstellung die z.B. telefonisch oder per Email an den Anbieter übermittelt werden, sind für den Kunden unverbindlich. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per Email), welches der Kunde innerhalb von 14 Tagen annehmen kann.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise bei Abholung ab unserem Lager, einschließlich Verpackung.

(3) Zahlungen können nur durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Andere Personen als der Geschäftsinhaber sind nicht Inkasso-berechtigt, es sei denn sie weisen diese Berechtigung durch eine Vollmacht nach.

 (5) Der Käufer darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, haben unsere Lieferungen und Leistungen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von ca. 2 Wochen zu erfolgen

(2) Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.

§ 5 Versand

(1) Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden ab unserem Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.

 (2) Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen, sie schließen die Kosten einer von uns abgeschlossenen Transportversicherung ein.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.

(2) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.

(3) Unsere Haftung auf Schadensersatz und Folgeschäden aus dem Betrieb von und mit Erzeugnissen aus unserem Lieferprogramm, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

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